Die Suche nach der geeigneten Liegenschaft ist oft langwierig und mühsam. Intransparente Preise, unerreichbare Verkäufer und unvollständige Dokumentationen rauben Kaufinteressenten den letzten Nerv. Die vielen Suchmöglichkeiten verwirren, Onlineanzeigen sind untereinander nicht vergleichbar, Bilder zeigen oft nicht die ganze Wahrheit oder vermitteln durch geschickte Retuschen oder die eingesetzten Fototechniken einen falschen Eindruck.
RE/MAX-Makler kennen diesen Prozess und unterstützen Sie mit ihrer Erfahrung und ihrem Wissen gerne bei der Suche nach Ihrer Traumliegenschaft. Wir sind bestens mit dem lokalen und regionalen Markt vertraut und sind deshalb an der Informationsquelle, wenn es um Immobilien geht. Wir erfahren, wo neue Wohneinheiten entstehen, wo Bauland eingezont wird oder welche bestehenden Häuser oder Wohnungen demnächst zum Verkauf ausgeschrieben werden.
Unser eigenes Netzwerk verfügt zudem über das grösste Angebot an Wohneigentum in der Schweiz und bietet damit die beste Marktübersicht. Aktuell stehen bei RE/MAX mehr als 3500 Objekte zum Verkauf.
Im Mittelpunkt unserer Beratung steht die seriöse Ermittlung Ihres Bedarfs (Grösse und Nutzung) sowie Ihrer finanziellen Möglichkeiten. Ein Objektkauf ist ein grosses finanzielles Investment. Dank seiner langjährigen Erfahrungen und seinen guten Beziehungen zu Banken unterstützt Sie Ihr RE/MAX-Makler dabei, die optimale Finanzierung für einen reibungslosen Haus- oder Wohnungskauf zu evaluieren.
Da unsere Makler jährlich über 20‘000 Objektbesichtigungen durchführen, verfügen sie über umfassendes Fachwissen und eine grosse Erfahrung bei der Beurteilung von Immobilien. Nutzen Sie diese Kompetenz, wenn Sie den wichtigen Schritt, ein Eigenheim zu erwerben, gehen wollen.
Die Dienstleistungen des RE/MAX-Maklers bei einem Immobilienkauf sind weitreichend und umfassend. Im Zentrum seines Tuns stehen stets Ihre Wünsche und Bedürfnisse.
RE/MAX bietet Ihnen das grösste Angebot an Wohneigentum in der Schweiz. Hier gelangen Sie zu unseren aktuell zu verkaufenden Objekten.
Im Rahmen der Kaufabwicklung wird der Kaufinteressent oft eine Reservations-Vereinbarung unterzeichnen. Diese Reservations-Vereinbarung hat rechtlich keine bindende Wirkung für den Abschluss eines Kaufvertrages. Verbindliche Wirkung hat einzig ein öffentliche beurkundeter Kaufrechtsvertrag. In diesen Zusammenhang ist zu beachten, dass allfällige Reservationszahlungen ausschliesslich auf ein Klientenkonto eines Rechtsanwaltes oder direkt an den Verkäufer erfolgen. Reservationszahlungen an Makler entsprechen nicht den Empfehlungen von RE/MAX.